Verstehen
Das Team soll es beurteilen können
- Grundlagenmodul deckt die KI-Kompetenz aus Artikel 4 ab
- Teilnahmezertifikate inklusive
- Kennzeichnung als Übungsteil, nicht als Vortrag
EU AI Act · Artikel 50 · seit 2. August 2026
Seit dem 2. August 2026 verlangt Artikel 50 des EU AI Act, dass KI-generierte oder KI-manipulierte Inhalte, die echt wirken könnten, sichtbar gekennzeichnet werden. Betroffen ist, wer KI beruflich einsetzt, nicht erst wer veröffentlicht. Versteckte Metadaten reichen dafür ausdrücklich nicht.
Kostenloses Werkzeug
EU-Icons, eigener Text oder eigenes Logo auf Bilder und Videos bringen. Sichtbar und, bei Bildern, maschinenlesbar in den Metadaten.
Läuft komplett lokal im Browser. Nichts wird hochgeladen, funktioniert offline. Kein Konto, keine Anmeldung.
Der Kern
Erstmal Entwarnung: Nicht jedes KI-Bild ist kennzeichnungspflichtig. Die sichtbare Kennzeichnung gilt für Deepfakes im weiten Sinne des AI Act und für KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse ohne redaktionelle Kontrolle.
Und die Grauzone, die niemand wegdiskutieren sollte. Wo „kleine Korrektur" aufhört und „wesentliche Manipulation" anfängt, ist derzeit nicht geklärt. Generative Füllung, Sky Replacement, KI-Hintergrundtausch beim Mitarbeiterporträt: der Leitlinien-Entwurf der Kommission vom Mai 2026 lässt genau diese Fälle offen. Unsere Faustregel bis zur Aufsichtspraxis: je stärker der Eingriff die Bildaussage verändert, desto eher kennzeichnen.
Die häufigste Verwechslung
Diese beiden Ebenen werden ständig durcheinandergeworfen. Wer sie trennt, versteht sofort, was ihn selbst betrifft.
Midjourney, Adobe, Google und die anderen müssen ihre Ausgaben maschinenlesbar markieren, etwa per Wasserzeichen oder C2PA-Metadaten. Das ist deren Aufgabe, nicht eure. Nach dem Entwurf des Digital Omnibus soll diese Frist auf den 2. Dezember 2026 rutschen, beschlossen ist das noch nicht.
Wer KI-Systeme beruflich nutzt, ist rechtlich Betreiber und muss bestimmte Inhalte sichtbar für Menschen kennzeichnen. Versteckte Metadaten oder HTML-Tags reichen hier ausdrücklich nicht. Diese Ebene betrifft Fotografen, Designer, Agenturen und Marketingteams direkt.
Die Frage, die Agenturen stellen
So einfach ist es nicht. Die verbreitete Annahme, nur der Veröffentlichende sei verantwortlich, stimmt in dieser Absolutheit nicht.
Der AI Act knüpft die Pflicht an die Betreiberrolle, nicht an die Veröffentlichung. Betreiber ist, wer das KI-System in eigener Verantwortung beruflich verwendet, also derjenige, der das Bild erzeugt oder manipuliert. Wer dagegen fremde, fertige Inhalte nur weiterverbreitet, ohne selbst ein KI-System einzusetzen, ist nach dem Leitlinien-Entwurf gar kein Betreiber.
Gleichzeitig greift die Offenlegungspflicht erst dort, wo Menschen dem Inhalt begegnen. Bei einer reinen Lieferung an den Kunden ist die Öffentlichkeit noch nicht im Spiel. Wie die Verantwortung in der Kette verteilt wird, lässt der Entwurf ausdrücklich offen.
Kennzeichnet und dokumentiert. Tool, Version, Bearbeitungsschritte, Verantwortliche.
Informiert den Kunden schriftlich, dass KI im Spiel war, und regelt die Kennzeichnung im Vertrag.
Stellt sicher, dass die Kennzeichnung beim Ausspielen sichtbar bleibt, auch beim Teilen.
Darauf zu bauen, dass am Ende schon der Kunde haftet. Juristen empfehlen unisono, das vertraglich zu regeln.
Werkzeuge
Die Kommission hat im Juni 2026 zusammen mit dem finalen Code of Practice einen Satz offizieller Icons veröffentlicht, kostenlos als SVG und PNG, in Schwarz, Weiß und mit Transparenz, ohne Namensnennungspflicht. Sie sind freiwillig, die Kennzeichnungspflicht selbst ist es nicht.
Ein Detail aus den Nutzertests der EU: Die Icons funktionieren in allen Messwerten besser, wenn ein Textlabel dabeisteht. Und ein Wortlaut ist nicht vorgeschrieben. Verlangt ist nur, dass die künstliche Erzeugung klar und verständlich offengelegt wird. „Dieses Bild ist mit KI entstanden" erfüllt den Zweck. „Digital veredelt" fällt durch, weil es die Herkunft vernebelt statt sie offenzulegen.
Realitätscheck
Auf dem Papier eine schöne Idee: Jedes KI-Bild trägt unsichtbare Herkunftsdaten, Plattformen lesen sie aus, fertig ist die Transparenz. In der Praxis überleben C2PA-Metadaten den Alltag oft nicht. Die meisten Social-Media-Plattformen komprimieren Uploads neu und entfernen dabei die Manifeste. Ein Screenshot, ein falscher Export, und die Kette ist gerissen.
Dazu ein sehr ungleicher Stand bei den Anbietern: Adobe Firefly bettet Content Credentials konsequent ein, seit Anfang 2026 nicht mehr abschaltbar. Midjourney liefert Stand Anfang 2026 gar keine C2PA-Credentials. Bei Upscalern und Detailern, die aus einem KI-Bild ein „Foto" machen, ist häufig keine belastbare Implementierung dokumentiert.
Zwei Einordnungen, damit daraus kein falscher Schluss wird. Erstens: die maschinenlesbare Markierung ist Anbieterpflicht, eure Betreiberpflicht ist die sichtbare Kennzeichnung. Dass die technische Ebene löchrig ist, entbindet euch nicht, es macht die sichtbare Kennzeichnung wichtiger. Zweitens: Metadaten deshalb abzuschreiben wäre verfrüht. Content Credentials werden zum Echtheitsnachweis in die andere Richtung, Kameras wie die Leica M11-P signieren Aufnahmen schon beim Auslösen.
Die zweite Pflicht
Kurz: Nein, jedenfalls nicht als Schulung. Artikel 4 der KI-Verordnung verlangt von Unternehmen, die KI einsetzen, Maßnahmen zur Unterstützung der KI-Kompetenz ihrer Mitarbeitenden. Ein Format schreibt er nicht vor, keine Stundenzahl, keinen Anbieter und kein Zertifikat.
Mit dem Digital Omnibus on AI wurde Artikel 4 nicht gestrichen, sondern nachjustiert. Der KI-Campus, die vom Bund geförderte Lernplattform für KI-Kompetenz, fasst die Änderung so zusammen:
„Anbieter und Betreiber von KI-Systemen müssen weiterhin Maßnahmen ergreifen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihrer Mitarbeitenden und weiterer in ihrem Auftrag tätiger Personen zu unterstützen. Neu ist: Sie müssen nicht garantieren, dass jede einzelne Person ein bestimmtes Kompetenzniveau erreicht."
Wer daraus eine „Schulungspflicht" macht, bei der jeder einen Kurs mit Zertifikat braucht, verkauft eine Verpflichtung, die so nicht im Gesetz steht.
Und wenn ihr Selbstlernkurse sucht: Der KI-Campus bietet kostenlose E-Learning-Angebote zu KI-Kompetenz. Das ist ausdrücklich nicht, was wir machen. Wir arbeiten live mit echten Menschen an euren echten Projekten, weil die Fragen, die dabei im Raum entstehen, in keinem Kursmodul vorkommen. Beides hat seinen Platz, und für den Einstieg ins Grundwissen ist ein guter Onlinekurs oft der günstigere Weg.
Unsere Haltung bleibt unabhängig von der Rechtslage: Wer mit KI arbeitet, sollte beurteilen können, was dabei herauskommt. Das ist der Grund für unser Grundlagenmodul, nicht ein Paragraf.
Was das für euch heißt
Verstehen
Regeln
Produzieren
Wenn sie fotorealistisch sind und echte Personen, Orte oder Ereignisse darstellen könnten: ja. Das Label muss beim ersten Kontakt sichtbar sein und auch beim Teilen erhalten bleiben. Bei Social-Media-Formaten heißt das in der Regel: ins Bild, nicht nur in die Bildunterschrift.
Nein. Artikel 50 schreibt keinen Wortlaut vor. Verlangt wird, dass klar und verständlich offengelegt wird, dass der Inhalt künstlich erzeugt oder manipuliert wurde. „Dieses Bild ist mit KI entstanden" erfüllt den Zweck genauso. In einfacher Sprache, ohne Fachjargon, ohne Abkürzungen außer KI oder AI.
Nicht automatisch. Der AI Act knüpft die Pflicht an die Betreiberrolle, also an das berufliche Verwenden des KI-Systems, nicht an die Veröffentlichung. Wer erstellt, kennzeichnet und dokumentiert. Wer liefert, informiert schriftlich und regelt die Kennzeichnung im Vertrag.
Für die Betreiberpflicht nicht. Verlangt ist eine für Menschen sichtbare Kennzeichnung. Versteckte Metadaten oder HTML-Tags genügen ausdrücklich nicht. Metadaten sind trotzdem sinnvoll, aber als Ergänzung, nicht als Ersatz.
Nein, solange das Werkzeug nur unterstützt und die Bildaussage nicht wesentlich verändert. Farbkorrektur und klassische Retusche bleiben unberührt, auch wenn KI dabei hilft. Bei generativer Füllung, Sky Replacement oder Hintergrundtausch wird es zur Einzelfallfrage.
Der Rahmen sieht Bußgelder bis 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vor. Für kleinere Unternehmen realistischer sind Abmahnungen durch Wettbewerber und der Vertrauensverlust, wenn ein Kunde merkt, dass er ungekennzeichnete KI-Bilder bekommen hat.
Artikel 4 des EU AI Act erwartet ausreichende KI-Kompetenz bei allen, die mit KI-Systemen arbeiten. Wir finden das auch ohne Gesetz richtig: Wer KI nutzt, sollte beurteilen können, was herauskommt. Unser Grundlagenmodul deckt das ab, mit Teilnahmezertifikat.
Ja, und es ist kostenlos: unser KI-Label Studio. EU-Icons oder eigenes Label auf Bilder und Videos, dazu Metadaten lesen und schreiben. Läuft komplett lokal im Browser, nichts wird hochgeladen.
Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Der AI Act wird derzeit durch Leitlinien, den Code of Practice und den geplanten Digital Omnibus weiter konkretisiert, einzelne Aussagen können sich dadurch ändern. Für verbindliche Auskünfte zu deinem konkreten Fall wende dich an eine auf IT- und Medienrecht spezialisierte Kanzlei. In unserem Netzwerk arbeiten wir mit einem Fachanwalt für IT-Recht sowie für Urheber- und Medienrecht zusammen. Wenn eure Frage über diese Seite hinausgeht, stellen wir den Kontakt her.
30 Minuten, kostenlos, kein Pitch. Wir gehen mit euch durch, welche Inhalte ihr produziert und wo die Pflicht greift. Wenn ihr danach nur eine Policy braucht und keine Schulung, sagen wir das.
Das KI-Label Studio ist kostenlos und braucht kein Konto. Bilder rein, Label drauf, fertig.
Für den Betrieb dieser Website brauchen wir keine Cookies. Zusätzlich möchten wir Videos von YouTube und Vimeo direkt hier einbetten und mit Google Analytics genauer messen, wie die Seiten genutzt werden. Dafür werden Daten an Dritte in die USA übertragen — das passiert nur, wenn Sie zustimmen. Eine cookiefreie Reichweitenmessung mit unserem eigenen Matomo läuft unabhängig davon; Sie können ihr in den Einstellungen widersprechen. Ihre Wahl ändern Sie jederzeit in der Fußzeile unter „Cookie-Einstellungen“.
Wählen Sie aus, was erlaubt sein soll. Ohne Ihre Zustimmung wird nichts geladen, was nicht für den Betrieb der Website nötig ist. Details zu jedem Dienst stehen in der Datenschutzerklärung.
Hält Ihre Cookie-Entscheidung fest und speichert, ob Sie das Newsletter-Fenster weggeklickt haben. Nur lokal im Browser, keine Übertragung an uns oder an Dritte. Diese Speicherung ist technisch erforderlich und lässt sich nicht abwählen.
Zählt anonym, welche Seiten gelesen werden. Läuft auf unserem eigenen Server in Deutschland, setzt keine Cookies, kürzt Ihre IP-Adresse und respektiert die „Do Not Track“-Einstellung Ihres Browsers. Daten gehen an niemanden weiter. Weil der Eingriff dadurch minimal ist, läuft die Messung ohne Einwilligung.
Widersprechen können Sie jederzeit über den Schalter im Abschnitt Reichweitenmessung der Datenschutzerklärung.
Detailliertere Auswertung von Herkunft und Nutzungswegen. Setzt Cookies und überträgt Daten an Google, auch in die USA.
Google Analytics 4 (Google Ireland Ltd.)
Erlaubt das direkte Abspielen eingebetteter Videos. Ohne Zustimmung sehen Sie stattdessen einen Hinweis und können jedes Video einzeln freigeben.
YouTube (Google Ireland Ltd.) · Vimeo (Vimeo Inc., USA)
Ermöglicht die Messung von Kampagnen und die Zuordnung von Anfragen und Terminbuchungen. Erst damit dürfen die entsprechenden Dienste Kennungen speichern.
HubSpot (HubSpot Ireland Ltd. / HubSpot Inc., USA) · LinkedIn (LinkedIn Ireland Unlimited Company)