"Es ist wie Einkaufen ohne BGB - wir befinden uns im Wilden Westen!" - Christian Koch
Als das KI Marketing Bootcamp an den Start ging, stellte sich natürlich die Frage: Wie setzen wir generative KI rechtssicher im Marketing ein? Um dieser Frage auf den Grund zu gehen, haben den Rechtsexperten Christian Koch befragt und unsere Schulungs-Materialien auf den Prüfstand gestellt. Letzte Woche durften wir ihn für ein aufschlussreiches Webinar zum Thema „KI und Recht“ gewinnen.
In diesem Blogbeitrag fasse ich die wichtigsten Erkenntnisse für dich zusammen und gebe praxisnahe Beispiele, damit du auf der sicheren Seite bist, wenn du KI in deinem Arbeitsalltag nutzt.
Inhaltsverzeichnis
Über Christian Koch
ist Rechtsanwalt und Experte für Informationstechnologierecht sowie Urheber- und Medienrecht. Er hat Rechtswissenschaften an den Universitäten in Trier und Gießen studiert und ist seit 2008 als Rechtsanwalt zugelassen. Seit 2013 trägt er den Titel Fachanwalt für Informationstechnologierecht und seit 2019 ist er zusätzlich Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. In dieser Schnittmenge berät Christian Koch Unternehmen und Behörden zu allen rechtlichen Fragen rund um das Digitalrecht, mit besonderem Fokus auf die Umsetzung der EU-Gesetzgebung . Außerdem ist er Lehrbeauftragter für IT-Recht und Mitglied verschiedener Anwaltsvereinigungen wie dem Deutschen Anwaltsverein (DAV) und der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik e.V. (DGRI).
Was ist generative KI und wo gibt es rechtliche Grauzonen?
Zu Beginn erklärte Christian Koch, worauf wir uns aktuell einlassen, wenn wir generative KI einsetzen: „Es ist wie Einkaufen ohne BGB – wir befinden uns im Wilden Westen!“ Die Rechtsprechung hinkt der rasanten technologischen Entwicklung hinterher, wodurch viele rechtliche Grauzonen entstehen.
Als Beispiel nannte Koch die Bildergenerierungs-Tools wie DALL-E, Midjourney oder Stable Diffusion: Durch die Verwendung von Millionen urheberrechtlich geschützter Bilder für das Training der KI könnte man bereits in einer rechtlichen Grauzone unterwegs sein.
Darf ich personenbezogene Daten für die KI-Analyse nutzen?
Wir haben auch über ein spannendes Beispiel gesprochen: Was passiert, wenn ich meine CRM-Daten mit Vornamen, Nachnamen etc. in eine KI wie ChatGPT einspiele, um sie zu analysieren? Christian Koch erklärte, dass dies besondere Anforderungen der DSGVO erfüllen muss.
„Du stößt damit Verarbeitungsvorgänge von personenbezogenen Daten an und bräuchtest eine Rechtsgrundlage aus Artikel 6 DSGVO, zum Beispiel die Einwilligung der Personen.„
Auch wenn du die Daten nur für eine Sentimentanalyse von Kunden-Reviews nutzen möchtest, können Personen durch Pseudonyme identifizierbar sein. Mit der richtigen Vorgehensweise und dem nötigen Einverständnis kannst du aber sicher und erfolgreich KI-Analysen durchführen und die Vorteile dieser Technologie voll ausschöpfen.
Marken- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch KI vermeiden
Was ist, wenn ich mit einer Bildgenerierungs-KI ein Werbemotiv für eine Stellenkampagne erstelle und dabei zufällig bekannte Markenlogos wie das Apple-Logo auftauchen? Oder wenn ein generiertes Fantasie-Gesicht einer realen Person zu ähnlich sieht?
Christian Koch erklärte, dass es hier wichtig ist, einige Vorsichtsmaßnahmen zu treffen: „Überragend bekannte Marken wie Apple verfolgen Markenverletzungen sehr konsequent. Und wenn ein KI-Bild einer realen Person zu ähnlich wird, kann es eine Persönlichkeitsrechtsverletzung sein.„
Aber keine Sorge! Mit ein paar einfachen Tricks kannst du solche Risiken leicht vermeiden. Sei im Prompt sehr spezifisch, beispielsweise durch die Vorgabe auffälliger Merkmale wie blauen Haaren. Und generierte Marken- und Personenmotive sicherheitshalber nicht ohne rechtliche Absicherung einsetzen. So kannst du die Vorteile der KI-Technologie voll ausschöpfen und gleichzeitig rechtlich auf der sicheren Seite bleiben.
Urheberrechtliche Herausforderungen bei KI-generierten Inhalten
Aber was ist mit Inhalten, die die KI selbst generiert hat – zum Beispiel Texte, Bilder oder Logos? Christian Koch erklärte: „KI-generierte Werke sind urheberrechtlich nicht schutzfähig, da keine persönliche geistige Schöpfung eines Menschen vorliegt.„
Es gibt jedoch gute Nachrichten: Du kannst selbst geschaffene KI-Inhalte trotzdem schützen! Ein generiertes Logo lässt sich beispielsweise als Bildmarke eintragen. Im Bereich der Markenrechte spielt es keine Rolle, ob ein Mensch oder eine KI das Motiv erschaffen hat. So kannst du die Vorteile der KI-Technologie nutzen und gleichzeitig deine Inhalte rechtlich absichern.
Webinar Aufzeichnung
Ausblick: Der AI Act als neue Regulierung
Die Rechtsunsicherheit im Umgang mit generativer KI wird sich jedoch bald ändern: Mit dem AI Act der EU-Kommission kommt eine erste umfassende Regulierung auf uns zu. Christian Koch gab einen Ausblick:
„Der Sheriff ist auf dem Weg! Der AI Act wurde beschlossen und wird im Juni in Kraft treten. Er führt einen risikobasierten Ansatz ein und bringt mehr Transparenz, indem KI-Systeme gekennzeichnet werden müssen.„
Während KI-Systeme mit geringem Risiko wenige Auflagen haben, müssen Hochrisiko-Anwendungen hohe Anforderungen erfüllen. So sollen Verbraucher besser vor Gefahren durch KI geschützt werden.
Für Marketing und kreative Berufe bedeutet dies: Mehr Klarheit und Rechtssicherheit stehen bevor. Die wilden Zeiten werden ein Ende haben, aber dafür können wir die Potenziale von KI dann mit gutem Gewissen voll ausschöpfen!
Den AI Act und die komplexen rechtlichen Themen im Blick zu behalten, wird für Unternehmen essentiell sein. Aber dank Experten wie Christian Koch muss man sich der Herausforderung nicht alleine stellen.
Möchtest du tiefer in die Materie einsteigen?
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