EU AI Act: werden KI-Schulungen zur Pflicht?

Warum ist der EU AI Act ein sensibles Thema?

 

Der EU AI Act ist eines der bedeutendsten Regulierungsvorhaben im Bereich der Künstlichen Intelligenz. Während einige ihn als notwendigen Schritt zur Sicherstellung ethischer und sicherer KI-Nutzung sehen, befürchten andere eine Überregulierung oder unnötige Verpflichtungen für Unternehmen. Besonders kontrovers wird dabei die Frage diskutiert, ob Unternehmen und ihre Mitarbeiter zu speziellen Schulungen verpflichtet sind.

 

In diesem Beitrag beleuchten wir die Fakten, klären Missverständnisse und zeigen auf, welche Vorteile eine fundierte KI-Schulung bietet – unabhängig davon, ob sie nun verpflichtend ist oder nicht. Als Anbieter von KI-Schulungen und Webinaren zum Thema AI Literacy setzen wir uns intensiv mit dieser Thematik auseinander und helfen Unternehmen, sich optimal auf die neuen Anforderungen vorzubereiten.

Inhaltsverzeichnis

Was ist der EU AI Act?

 

Der EU AI Act ist ein umfassendes Regelwerk der Europäischen Union, das die Entwicklung, Nutzung und Überwachung von Künstlicher Intelligenz regulieren soll. Sein Ziel ist es, Risiken zu minimieren, Innovation zu fördern und gleichzeitig den Schutz der Grundrechte zu gewährleisten. Dabei verfolgt er einen risikobasierten Ansatz, bei dem verschiedene KI-Anwendungen je nach ihrer potenziellen Gefährdung in Kategorien eingeteilt werden.

 

KI-Systeme, die als unzulässig gelten, umfassen Anwendungen, die als Bedrohung für Sicherheit und Rechte angesehen werden, wie beispielsweise Social Scoring nach chinesischem Vorbild. Hochrisiko-KI-Systeme haben erhebliche Auswirkungen auf Menschen, insbesondere in Bereichen wie Medizin oder Personalwesen. Systeme mit begrenztem Risiko erfordern bestimmte Transparenzmaßnahmen, wie beispielsweise Chatbots, die klar kennzeichnen müssen, dass sie keine echten Menschen sind. Systeme mit minimalem Risiko unterliegen hingegen keiner besonderen Regulierung, beispielsweise Videospiele mit KI-gestützter Entscheidungsfindung.

 

Die Regulierung soll Transparenz und Verantwortung fördern und sicherstellen, dass KI-Anwendungen im Einklang mit europäischen Werten stehen. Unternehmen, die KI-Technologien entwickeln oder einsetzen, sollten sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen vertraut machen.

 

Ab wann tritt der EU AI Act in Kraft?

 

Der EU AI Act trat offiziell am 2. Februar 2025 in Kraft. Die Implementierung erfolgt schrittweise, sodass Unternehmen eine Übergangszeit haben, um die neuen Regelungen umzusetzen. Die genauen Fristen für verschiedene Verpflichtungen sind noch in der Klärung, aber Unternehmen sollten sich frühzeitig mit den Anforderungen auseinandersetzen, um mögliche Risiken zu vermeiden.

Quelle: https://artificialintelligenceact.eu/de/implementation-timeline/

Für wen ist der EU AI Act relevant?

 

Der EU AI Act betrifft alle Unternehmen, die KI entwickeln, einsetzen oder in ihre Prozesse integrieren. Dabei sind sich viele Unternehmen oft nicht bewusst, dass sie bereits heute KI-Technologien nutzen, sei es durch automatisierte Entscheidungsprozesse oder intelligente Analysetools. Eine gezielte Schulung kann dazu beitragen, dass Mitarbeiter lernen, KI effizient und verantwortungsbewusst einzusetzen. Unternehmen profitieren dadurch von einem besseren Verständnis der Technologie und können gleichzeitig potenzielle rechtliche Risiken minimieren.

Die große Frage: Ist eine Schulung wirklich Pflicht?

 

Laut Artikel 4 des EU AI Acts gibt es keine ausdrückliche gesetzliche Verpflichtung für Unternehmen, ihre Mitarbeiter im Umgang mit KI zu schulen. Allerdings legt der Artikel nahe, dass Unternehmen sicherstellen sollten, dass alle Personen, die mit KI-Systemen arbeiten, über die notwendige Kompetenz verfügen. Dies umfasst technisches Wissen, Kenntnisse über den konkreten Einsatzbereich der KI sowie ein Verständnis für ethische und regulatorische Rahmenbedingungen.

 

Obwohl keine direkten Sanktionen bei fehlenden Schulungen vorgesehen sind, kann unzureichendes Wissen erhebliche Risiken mit sich bringen. Fehlerhafte Nutzung von KI-Systemen kann zu Verstößen gegen Datenschutz- und Gleichstellungsrichtlinien führen oder zu falschen Entscheidungen, die sich auf Unternehmensprozesse und rechtliche Verantwortung auswirken. Zudem kann eine mangelnde Schulung als Verletzung der Sorgfaltspflicht gewertet werden, was Haftungsrisiken für Unternehmen und Verantwortliche nach sich ziehen kann.

 

Daher ist es für Unternehmen nicht nur sinnvoll, sondern auch strategisch klug, gezielt in Schulungen zu investieren. Eine regelmäßige Weiterbildung stellt sicher, dass Mitarbeiter mit der sich schnell entwickelnden KI-Technologie Schritt halten und deren Potenzial bestmöglich nutzen. Durch gezielte Schulungen lassen sich Risiken minimieren und Chancen optimal ausschöpfen, wodurch Unternehmen langfristig wettbewerbsfähiger werden.

Quelle: https://artificialintelligenceact.eu/de/article/4/

Warum könnte das sinnvoll sein? Vorteile & mögliche Nachteile

 

Eine gut durchdachte Schulung im Bereich Künstliche Intelligenz bietet Unternehmen und Mitarbeitern eine Vielzahl von Vorteilen. Neben der Minimierung von Sicherheitsrisiken und der Vermeidung von Fehlentscheidungen trägt sie dazu bei, die Effizienz von Unternehmensprozessen zu optimieren. Durch gezielte Schulungen lernen Mitarbeiter nicht nur, wie sie KI-Systeme sicher nutzen, sondern auch, wie sie diese strategisch und zielgerichtet einsetzen können, um Arbeitsabläufe zu verbessern und innovative Lösungen zu entwickeln. Anstatt wahllos KI-Tools zu verwenden, erhalten sie das notwendige Wissen, um diese sinnvoll und ergebnisorientiert in ihren Arbeitsalltag zu integrieren.

 

Natürlich kann die Implementierung solcher Schulungsmaßnahmen auch Herausforderungen mit sich bringen. Unternehmen müssen Zeit und Ressourcen investieren, um qualitativ hochwertige Trainings anzubieten. Dennoch überwiegen die langfristigen Vorteile, insbesondere wenn es darum geht, die Effizienz im Unternehmen zu steigern, Innovationspotenziale auszuschöpfen und Mitarbeiter gezielt auf den effektiven Einsatz von KI vorzubereiten. Durch eine fundierte Schulung können Unternehmen nicht nur regulatorische Unsicherheiten vermeiden, sondern auch ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken und sicherstellen, dass KI-Technologien strategisch und zielführend eingesetzt werden. Ein Beispiel für ein praxisnahes Schulungstool ist das AI Literacy Canvas, das die Lerninhalte interaktiv und anwendungsorientiert vermittelt. Ergänzend dazu bieten wir unser AI Literacy Webinar an, in dem genau auf die Anforderungen des EU AI Acts und die essenziellen KI-Grundkenntnisse eingegangen wird. Dieses Webinar ist eine ideale Möglichkeit für Unternehmen, ihre Mitarbeiter schnell und effizient auf den sinnvollen Einsatz von KI vorzubereiten – und das zu einem attraktiven Preis. Mehr Informationen und Anmeldung hier: AI Literacy Bootcamp.

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Interview mit Rechtsanwalt Christian Koch zur rechtlichen Perspektive des EU AI Acts

Über Christian Koch

 

ist Rechtsanwalt und Experte für Informationstechnologierecht sowie Urheber- und Medienrecht. Er hat Rechtswissenschaften an den Universitäten in Trier und Gießen studiert und ist seit 2008 als Rechtsanwalt zugelassen. Seit 2013 trägt er den Titel Fachanwalt für Informationstechnologierecht und seit 2019 ist er zusätzlich Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. In dieser Schnittmenge berät Christian Koch Unternehmen und Behörden zu allen rechtlichen Fragen rund um das Digitalrecht, mit besonderem Fokus auf die Umsetzung der EU-Gesetzgebung . Außerdem ist er Lehrbeauftragter für IT-Recht und Mitglied verschiedener Anwaltsvereinigungen wie dem Deutschen Anwaltsverein (DAV) und der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik e.V. (DGRI).

Frage 1: Der EU AI Act enthält keine ausdrückliche Pflicht zur Schulung von Mitarbeitern im Umgang mit KI. Dennoch wird in Artikel 4 betont, dass Unternehmen sicherstellen sollen, dass ihre Mitarbeiter über ausreichende KI-Kompetenz verfügen. Wie ist dieser Punkt rechtlich zu bewerten? Können Unternehmen dennoch haftbar gemacht werden, wenn sie keine Schulungen anbieten?

 

Antwort: Meiner Meinung nach geht aus Art. 4 des EU AI Act eine direkte Verpflichtung von Anbietern und Betreibern hervor. Die Norm sagt: „…greifen Maßnahmen, um nach besten Kräften sicherzustellen,….“. Natürlich wird hier nicht explizit von Schulungen gesprochen, aber Schulungen sind in meinen Aigen eine sehr gute Maßnahme zur Kompetenzerlangung. Richtig ist, dass ein Verstoß gegen die Vorschrift nicht bußgeldbewehrt ist. Dennoch stellt eine Missachtung allerdings eine Sorgfaltspflichtverletzung da, die Haftung auslösen kann.

 

Frage 2: Welche konkreten rechtlichen Risiken entstehen für Unternehmen, wenn sie ihre Mitarbeiter nicht gezielt im Umgang mit KI schulen? Gibt es Parallelen zu bestehenden regulatorischen Anforderungen in anderen Bereichen, die als Orientierung dienen können?

 

Antwort: In Fällen von Rechtsverletzungen durch die Anwendung von KI, z.B. in den Bereichen Datenschutz, Urheberrecht und Persönlichkeitsrechte führt mangelnde oder nicht nachweisbare KI-Kompetenz zur Haftung des Unternehmens. Die einfachsten Parallelen lassen sich zu allgemeinen Schadensverhinderungs- und Sorgfaltspflichten ziehen. Wenn im Winter nicht ordentlich Schnee geräumt wird und jemand hinfällt, folgt daraus eine Haftung des Verantwortlichen.

 

Frage 3: Viele Unternehmen sind sich noch unsicher, wie sie die neuen Anforderungen des EU AI Acts umsetzen sollen. Gibt es aus rechtlicher Sicht bereits bewährte Maßnahmen oder Empfehlungen, wie Unternehmen sich vorbereiten und ihre Schulungskonzepte rechtssicher gestalten können?

 

Antwort: Sowohl Art. 4 EU AI Act als auch der zugehörige Erwägungsgrund 20 schweigen sich dazu, was nun unter „geeignete Maßnahmen“ zu verstehen ist und wie diese im Zweifel nachzuweisen sind. Im Gegenteil betont Erwägungsgrund 20, dass die Maßnahmen im jeweiligen Kontext unterschiedlich sein sollen. Weiterhin heißt es, es soll allen einschlägigen „Akteuren der KI‑Wertschöpfungskette die Kenntnisse vermittelt werden, die erforderlich sind, um die angemessene Einhaltung und die ordnungsgemäße Durchsetzung der Verordnung sicherzustellen“. Schulungen sind aus meiner Sicht das Mittel der Wahl, um sowohl angemessen und passende Kompetenzvermittlung

Fazit: Sachlicher Blick auf den EU AI Act

 

Die rechtliche Perspektive zeigt klar: Auch wenn der EU AI Act keine explizite Schulungspflicht vorsieht, ergibt sich eine indirekte Verantwortung für Unternehmen. Laut Christian Koch sollten Unternehmen KI-Schulungen als eine sinnvolle Maßnahme verstehen, um ihre Sorgfaltspflichten zu erfüllen und Haftungsrisiken zu minimieren. Eine fundierte KI-Kompetenz ist insbesondere in Bereichen wie Datenschutz, Urheberrecht und Persönlichkeitsrechten von Bedeutung und kann helfen, potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden. Schulungen sind daher nicht nur eine strategische Entscheidung, sondern auch ein wichtiger Baustein für den sicheren und gewinnbringenden Umgang mit KI.

 

Neben der Minimierung von Risiken bieten KI-Schulungen Unternehmen die Möglichkeit, ihre Effizienz zu steigern, KI gezielt einzusetzen und Innovationspotenziale voll auszuschöpfen. Während der EU AI Act offenlässt, welche Maßnahmen als „geeignet“ gelten, sind Schulungen laut Koch das Mittel der Wahl, um Mitarbeitende auf den verantwortungsvollen Umgang mit KI vorzubereiten und regulatorische Anforderungen sicherzustellen.

 

Allerdings ist nicht nur die Unternehmensseite gefordert. Auch auf Seiten der prüfenden Institutionen müssen Kapazitäten geschaffen werden, um die Einhaltung des AI Acts sinnvoll begleiten und unterstützen zu können. Statt Schulungen als notwendige Pflicht zu betrachten, sollten Unternehmen sie als Chance begreifen: AI Literacy ist eine wertvolle Möglichkeit, die Technologie nicht nur zu verstehen, sondern aktiv für den eigenen Fortschritt zu nutzen. Wer KI-Kompetenz als Schlüssel zu Innovation und Wettbewerbsfähigkeit begreift, stellt sicher, dass das gesamte Unternehmen effizient und zukunftssicher aufgestellt ist. KI ist kein Hindernis, sondern ein Werkzeug – und wer es beherrscht, kann die Zukunft aktiv mitgestalten.

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